Evaluierung psychischer Belastungen

EWOPLASS ist das von EUCUSA gemeinsam mit einem Partner entwickelte validierte Screening-Verfahren zur Arbeitsplatz-Evaluierung. Damit erfüllen Sie einerseits die gesetzliche Vorgabe und begünstigen andererseits ein positives Betriebsklima.

Gesetzliche Vorgabe

Seit dem 1. Jänner 2013 ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in Österreich verpflichtend (Novelle ASchG). Die Wichtigkeit psychischer Gesundheit und Prävention arbeitsbedingter Einflussfaktoren, die zu Fehlbeanspruchungen führen, wird stärker betont. In Deutschland sind ebenfalls seit 2013 alle Unternehmen verpflichtet, die psychischen Belastungen ihrer Mitarbeiter im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu erheben (§5 ArbSchg).

Nicht nur Verpflichtung, sondern Nutzen

Arbeitsbedingungen, die den Arbeitsaufgaben und Menschen angemessen sind, fördern die Gesundheit und die Produktivität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kommunikation und ein gutes Betriebsklima.

Die Lösung: EWOPLASS®

EWOPLASS® ist ein Screening-Verfahren nach ÖNORM/DIN/EN/ISO 10075. Der standardisierte Fragebogen ist „universell einsetzbar“ (bestätigt von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg) und kann auch in Kombination mit einer strategischen Mitarbeiterbefragung verwendet werden. Das Testverfahren wurde von EUCUSA Processing gemeinsam mit dem Kooperationspartner INDIVIDUAL COACHING entwickelt.

Die Vorteile auf einen Blick

Europaweit einsetzbar: Befragungserfahrung in über 50 Sprachen und 80 Ländern
Flexibel: Papier- und/oder Online-Durchführung, kombinierbar mit EUCUSA Mitarbeiterbefragungen bzw. unternehmensspezifischen Zusatzfragen
Unbegrenzte Mitarbeiteranzahl und Auswertungsgruppen
Ökonomisch: 42 positiv formulierte Fragen
Handlungsanleitend: Die Ergebnisaufbereitung vermittelt ganz einfach, was zu tun ist
Maßgeschneidert: zielgruppenspezifische Berichte nach Bedarf
Prompt: äußerst rasche Auswertung

Messung psychischer Belastungen

Seit dem 1.1.2013 ist es mit der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 118/2012) in Österreich erforderlich zu eruieren, welche objektiven psychischen Belastungen am Arbeitsplatz gegeben sind. Diese müssen nun zusätzlich zu den physischen Gefahren erhoben werden. Diese Klarstellung dient der stärkeren Betonung der Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen.

Nähere Informationen:

Merkblatt Arbeitsplatzevaluierung

Leitfaden Arbeitsinspektion

Was ist als „Belastung“ definiert?

Die ÖNORM EN ISO 10075-1 definiert „psychische Belastungen“ als

„… alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.“

D.h., nicht alle arbeitsbedingten psychischen Belastungen müssen auch zu einer Fehlbeanspruchung führen! Der Begriff „Belastung“ wird hier also anders verwendet als im normalen Sprachgebrauch. Psychische Fehlbeanspruchung entsteht dann, wenn arbeitsbedingte psychische Belastungen in ihrer Ausprägung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Welche Messverfahren kann man einsetzen?

Bestimmte Testverfahren zur Evaluierung sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Es sollten allerdings validierte Instrumente verwenden werden. Besonders wichtig ist den Arbeitsinspektoren nach unserer Erfahrung ein sauber aufgesetzter Prozess nach der Evaluierung, der zu konkreten Verbesserungen führt.