Gesetzliche Vorgabe
In Deutschland sind seit 2013 alle Unternehmen verpflichtet, auch die psychischen Belastungen ihrer Mitarbeiter im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu erheben (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchg). Die Wichtigkeit psychischer Gesundheit und Prävention arbeitsbedingter Einflussfaktoren, die zu Fehlbeanspruchungen führen, wird stärker betont.
Nicht nur Verpflichtung, sondern Nutzen
Arbeitsbedingungen, die den Arbeitsaufgaben und Menschen angemessen sind, fördern die Gesundheit und die Produktivität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kommunikation und ein gutes Betriebsklima.
Die Lösung: EWOPLASS®
EWOPLASS® ist ein Screening-Verfahren nach ÖNORM/DIN/EN/ISO 10075. Der standardisierte Fragebogen ist „universell einsetzbar“ (bestätigt von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg) und kann auch in Kombination mit einer strategischen Mitarbeiterbefragung verwendet werden. Das Testverfahren wurde von EUCUSA Processing gemeinsam mit dem Kooperationspartner INDIVIDUAL COACHING entwickelt.
Gefährdungsbeurteilung
Seit 2013 sind bei der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6). Diese müssen nun zusätzlich zu den physischen Gefahren erhoben werden. Die Gefährdungsbeurteilung dient dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigen, da Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden. Diese Klarstellung dient der stärkeren Betonung der Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen.
Nähere Informationen:
Arbeitsschutzgesetz § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Arbeitsschutzgesetz § 6 Dokumentation
Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV § 3 Gefährdungsbeurteilung
Hinweise Betriebsrat
Was ist als „Belastung“ definiert?
Gemäß DIN EN ISO 10075‑1 ist die psychische Belastung
„die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“
(DIN EN ISO 10075‑1 2018, S. 6).07.12.2021
D.h., nicht alle arbeitsbedingten psychischen Belastungen müssen auch zu einer Fehlbeanspruchung führen! Der Begriff „Belastung“ wird hier also anders verwendet als im normalen Sprachgebrauch. Psychische Fehlbeanspruchung entsteht dann, wenn arbeitsbedingte psychische Belastungen in ihrer Ausprägung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Zunehmend spielen auch psychische Belastungen durch Stress und Arbeitsverdichtung eine große Rolle.
Welche Messverfahren kann man einsetzen?
Die Methode zur Erhebung der psychischen Belastung ist gesetzlich nicht festgelegt. Es sollten allerdings validierte Instrumente verwenden werden. Besonders wichtig ist nach unserer Erfahrung ein sauber aufgesetzter Prozess nach der Evaluierung, der zu konkreten Verbesserungen führt.